Am 1. April 2012 trat das neue "Anerkennungsgesetz" in Kraft.
Qualifikationen nicht optimal nutzbar
Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte, die in anderen Ländern gute berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben haben, konnten bislang ihre Qualifikationen in Deutschland nicht optimal nutzen. Fehlende Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe verhinderten eine einheitliche Regelung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen.
So konnte vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Beispiel ein griechischer Arzt auch bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen keine Appprobation erhalten.
Individuelle Gleichwertigkeitsprüfung
Das Anerkennungsgesetz soll Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare, möglichst einheitliche Bewertungen zur beruflichen Auslandsqualifiaktion zur Verfügung stellen.
Für rund 350 nicht reglementierten Berufe (das sind Ausbildungsberufe im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz und im Handwerk) wird die Frage, ob die mitgebrachte Qualifikation gleichwertig ist, künftig nach einheitlichen Kriterien und einem einheitlich geregelten Verfahren beurteilt. Dies schafft größtmögliche Transparenz für Antragsteller, Arbeitgeber und zuständige Stellen.
Das Gleichwertigkeitsverfahren
1. Die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen werden anhand der deutschen Referenzberufe auf Gleichwertigkeit geprüft.
2. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ergehen. (Diese Regelung tritt nach Artikel 62 Abs. 2 am 1. Dezember 2012 in Kraft).
3. Die zuständigen Kammern und Behörden, die bereits jetzt für die Anerkennungsverfahren von Unionsbürgern und Spätaussiedlern zuständig sind, setzen auch dieses Verfahren um.
Quellen: http://www.bmbf.de/de/15644.php